In Internetforen werden immer wieder Fragen zu rechtlichen Belangen im Zusammenhang mit dem Internet gestellt. Diese Fragen werden dann mehr oder weniger richtig oder falsch von irgendwelchen Laien beantwortet. Dabei muss man beachten, dass so eine Auskunft von einem Laien ziemlich sinnlos ist. Es beginnt schon damit, dass nur qualifizierte Juristen wie z.B, Rechtsanwälte solche Fragen verbindlich beantworten dürfen. Im Ernstfall macht es also wenig Sinn, wenn man sich auf eine Auskunft von ‘SuperCoolBlaster’ im ‘SowiesoClanForum’ beruft.
Eine beliebte Frage ist z.B. die eines jugendlichen “Webmasters” nach der “Impressumspflicht” und besonders nach einer Telefonnummer im Impressum. Verständlich sind die Bedenken, da dieses Kind aus Angst vor Telefonspam oder Schmähanrufen, natürlich nicht die Telefonnummer der Eltern oder die eigene Handynummer angeben möchte. Beantwortet werden diese Fragen dann von anderen Kindern, die dieses Wissen aber gar nicht haben, sondern irgendein Halbwissen, dass sie irgendwo aufgeschnappt haben. So reichen die Antworten dann auch vom einen Extrem (“Deine Seite ist privat, du brauchst gar kein Impressum”) bis zum anderen (“Jede Webseite muss ein vollständiges Impressum mit Telefonnummer haben”). Der Fragesteller sucht sich dann meistens die Antwort aus, die seinem Vorhaben keine Telefonnummer anzugeben, am besten zusagt.
Dabei muss man sich gar nicht auf solche Diskussionen und die Antworten darin verlassen. Es gibt im Netz jede Menge Seiten, wo qualifizierte Fachauskunft erteilt wird, wie z.B. bei erecht24 oder lübeckonline. Das sind nur zwei. Wer weitere finden will, dem hilft Google weiter.
Ich habe mir außerdem das Law Podcast der Kanzlei Dr. Bahr in meinem Feedreader abonniert. Ein wirklich interessanter Podcast, der in unregelmäßigen Abständen eine neue Sendung rausbringt. Dabei geht es fast immer um juristische Fragen zum Internet. Auch dann wenn mich die Themen nicht direkt betreffen, sind die professionell produzierten Beiträge immer interessant.
Außerdem bietet Dr. Bahr auch das Law Vodcast an. Sehr schöne und zum Teil witzig gemachte Videos. Hier gibt es neben der Behandlung von konkreten juristischen Fragen, auch hin und wieder rein redaktionelle Beiträge wie Dokumentation und Interviews.
Wer also eine Rechtsfrage zu seinem Blog oder seiner Webseite hat, sollte immer nach Antworten qualifizierter Fachleute suchen, anstatt sich auf zum Teil haarsträubende Antworten in seinem Lieblingsforum verlassen.
(ix)
Autor: Ixiter
Alle ArtikelIxiter ist Quelltextschreiber, Pixelsortierer, Lieferantenbetreuer und Aufstrichberater. Wenn ihm das alles nicht reicht, schreibt er hier über nichts geringeres, als den Sinn und Unsinn der Existenz. Und wenn ihm die Argumente ausgehen, kommt er mit triftigen Gründen. Immer.
Aber eins muss man der “Rechtsberatung” im Lieblingsforum doch lassen: Sie ist meistens amüsant, 20 Seiten lang und jeder versucht, seinen Standpunkt möglichst glaubhaft rüberzubringen.
Eigentlich ein optimales Autorentraining.
Ich frage mich nur, wieso so viele Menschen Angst davor haben, ihre Telefonnummer anzugeben. Oder auch die Adresse. Google hilft in fast jedem Fall auch dem weiter, der den Inhaber einer Seite ohne Impressum finden will.
@wemaflo: Wie recht du doch hast. In beiden Punkten. Leider wird der humoristische Ansatz oft nicht erkannt.
Bei den Kids die ich es schon nachvollziehbar, dass sie solche Daten nicht einfach so veröffentlichen wollen. Die Gründe habe ich schon genannt. Außerdem bedürfen sie eines besonderen Schutzes , und ich finde manche Regelung aus denm TLD/MdStV sollten nicht oder nur unter bestimmtem Voraussetzungen für Menschen unter 18 Jahren gelten. Einerseits sind sie nicht voll geschäftsfähig, andereseits sollen sie aber ein Impressum führen wie Erwachsene. Das widerspricht sich m.E.
Oft ist es allerdings auch so, dass “Wo kein Kläger, da kein Richter”. Und wenn z.B: ein Jugendlicher eine Fanseite für seine Lieblingsband macht, verwendet er dort i.d.R. geschütztes Bild- und evtl. auch Songmaterial. Das resultiert aber ebenso i.d.R. in Werbung für die genannte Band und ist nicht zu deren Schaden. So verhält es sich ja mit Vielem. Auch bei Seiten von Nichtjugendlichen. Erst wenn das geschützte Material zu negativer Kritik verwendet wird, wird der Urheberrechtsanspruch als Zensurmaßnahme missbraucht.
Siehe aktuell z.B. bei Stefan Niggemeier